- Individuelle Laufzeit (1 - 12 Monaten)
- Fester Zinssatz
- Garantierter Zinssatz ohne Risiko
Festgeld
Mit Festgeld sicher anlegen
Festgeld im Überblick
Geldanlage ohne Kursrisiko
Mit einem Festgeldkonto bei Ihrer Volksbank Oberberg eG wählen Sie eine sichere Geldanlage mit einem festen Zinssatz. Sie legen Ihr Geld für einen bestimmten Zeitraum an – diesen können Sie selbst zwischen 1 und 12 Monaten wählen. Mit Festgeld haben Sie Planungssicherheit aufgrund der festen Laufzeit und Anlagesumme. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere und attraktive Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen. Am Ende der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.
Laufzeit Monate |
Festgeld-Zins p.a. |
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ab EUR 2.500 | ab EUR 25.000 | ab EUR 50.000 | ab EUR 100.000 | |
1 | 0,70 % | 0,90% | 1,00 % | 1,20 % |
2 | 0,80 % | 1,10 % | 1,20 % | 1,40 % |
3 |
0,90 % | 1,20 % | 1,30 % | 1,50 % |
6 | 1,00 % | 1,30 % | 1,40 % | 1,60 % |
9 | 1,10 % | 1,40 % | 1,50 % | 1,70 % |
12 | 1,20 % | 1,50 % | 1,70 % | 1,90 % |
Für die Laufzeit größer 1 Jahr wählen Sie bitte unsere Sparbrief-Anlage. |
Mindestanlagebetrag 2.500 Euro
Irrtum und Änderungen vorbehalten.
Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie Hilfe?
Häufige Fragen zum Festgeld
Beim Festgeld profitieren Sie nicht nur von einem festen Zins sondern auch von der hohen Sicherheit dieser Anlageform. Am Laufzeitende erhalten Sie in jedem Fall Ihre Erträge aus der Festgeld-Anlage. Ihr Gewinn ist dadurch sicher für Sie planbar. Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit Ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland sind ein hohes Gut. Die als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH und die freiwillige Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Sicherungseinrichtung des BVR) gewährleisten diese Stabilität und dieses Vertrauen in den genossenschaftlichen Finanzsektor. Beide Sicherungssysteme (gesetzliche Einlagensicherung und freiwillige Sicherungseinrichtung) ergänzen sich. Ihre Genossenschaftsbank ist diesen Einrichtungen angeschlossen.
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Volksbank Oberberg eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet und gutgeschrieben.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Oberberg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Oberberg eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.