Dispokredit
Finanzieller Spielraum dank eingeräumter Überziehungsmöglichkeit
Der Dispokredit – eine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit – ist der Betrag, um den Sie Ihr Girokonto überziehen dürfen. Ob und in welcher Höhe Sie einen Dispositionskredit erhalten, ist abhängig von Ihrer Bonität. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Dispokredit in Absprache mit Ihrem Kreditinstitut anpassen, zum Beispiel nach einer Gehaltserhöhung. Zinsen zahlen Sie nur für beanspruchte Beträge.
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Dispokredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) 1 | Variabler Sollzinssatz 11,90 % pro Jahr | Variabler Sollzinssatz 11,90 % pro Jahr | Variabler Sollzinssatz 11,90 % pro Jahr |
Geduldete Überziehung (den Dispokredit übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) 1 | Variabler Sollzinssatz 11,90 % pro Jahr | Variabler Sollzinssatz 11,90 % pro Jahr | Variabler Sollzinssatz 11,90 % pro Jahr |
Zinsbelastungsperiode | vierteljährlich | vierteljährlich | vierteljährlich |
1 Bei Inanspruchnahme wird der jeweils gültige variable Sollzinssatz berechnet; dieser wird von der Bank u.a. im Preisaushang bekannt gemacht. Bei der Vergabe/Genehmigung von Dispositions- krediten/geduldeter Überziehung ist die Volljährigkeit und die jeweilige Bonität vorausgesetzt. Die Kontoabrechnung erfolgt vierteljährlich
Informationen zur Zinsanpassung: Maßstab für den Zeitpunkt und die Höhe der Zinsänderung ist der EURIBOR-Dreimonatsgeld-Monatsdurchschnitt. Dieser Referenzzinssatz wird von der Deutschen Bundesbank monatlich ermittelt. Den aktuellen EURIBOR können Sie auf den Internetseiten der Bundesbank und in unseren Geschäftsräumen einsehen. Die Entwicklung des Referenz- zinses wird alle sechs Monate jeweils zum Halbjahresende überprüft. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,50 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsanpassung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, werden wir den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozent punkten anpassen. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam.
Kreditbedarf für längere Zeit?
Gesetzliche Regelungen
Für die Volksbank Oberberg eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus stellt die Volksbank Oberberg eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites zur Verfügung.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kredit-produkte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Oberberg eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Volksbank Oberberg eG in Anspruch zu nehmen.Die gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
FAQ zum Dispokredit
Außer den vereinbarten Sollzinsen fallen für die Inanspruchnahme des Dispokredites (eingeräumte Kontoüberziehung) keine Kosten an. Zinsen zahlen Sie nur für beanspruchte Beträge.
Bonität ist ein anderes Wort für Kreditwürdigkeit. Diese wird von unabhängigen Auskunfteien wie der SCHUFA ermittelt. Eine gute Bonität kann sich positiv auf Ihre Kreditkonditionen auswirken.
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei. Sie sammelt Daten, die Auskunft über Ihr Zahlungsverhalten und damit über Ihre Kreditwürdigkeit geben. Einmal im Jahr können Sie eine kostenfreie SCHUFA-Auskunft anfordern und so einsehen, welche Ihrer Daten die SCHUFA gespeichert hat.