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Drei junge Pflänzchen in verschiedenen Wachstumsstadien sprießen aus dunkler Erde.

Wachstumssparen

Mehr Zinsen mit jedem Jahr: Beim Wachstumssparen entscheiden Sie sich für eine feste Anlage mit Staffelzinsen – und auf Wunsch mit vereinbarter Flexibilität.

Laufzeit von 3 Jahren

Garantierte Verzinsung

Zugriff auf Ihr Geld jederzeit möglich

Illustration: Person wirft Euro-Münze in Sparschwein neben Kalender.

So funktioniert Wachstumssparen

Sie legen Ihr Geld für die angegebene Laufzeit mit der Staffelverzinsung an. Die Konditionen bleiben über die gesamte Zeit garantiert. Bei Bedarf haben Sie nach Ablauf der vereinbarten Kündigungssperrfrist im Rahmen der Sonderbedingungen Zugriff auf Ihr Guthaben.

Illustration:Geldsack mit Euro-Symbol.

Individueller Zugriff möglich

Sie können während der Laufzeit – nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist von 9 Monaten – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr.

Konditionen für das Wachstumssparen

Laufzeiten in JahrenZinssatz p.a.
11,00 %
21,30 %
31,60 %
  • Sperrfrist: 9 Monate
  • Künigungsfrist: 3 Monate 
  • Mindestanlagesumme: 1.500 EUR

Irrtum und Änderungen vorbehalten

 

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FAQ zum Wachstumssparen

Kann ich meine Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein, Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Wie ist die maximale Laufzeit ?

Sie können Ihr Geld bis zu drei Jahre in Wachstumssparen anlegen.

Wann bekomme ich Zinsen ?

Die Zinsen werden per Laufzeitjahresende dem Wachstumssparkonto oder einem Gutschriftskonto gutgeschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer