- maßgeschneiderte Absicherung
- Schutz bereits in der Bauphase
- mit 3 wählbaren Bausteinen
Baufinanzierung absichern
Rundum sorglos in die eigenen vier Wände
Das Eigenheimpaket der R+V ist das umfassende Absicherungspaket für Ihre private Baufinanzierung. Mit der speziellen Absicherung für Bauherren sichern Sie alle relevanten Risiken für sich und Ihr Haus vom ersten Spatenstich an ab.
Von der Hinterbliebenenabsicherung über mutwillige Zerstörung während der Bauphase, Feuer, Leitungswasser- und Sturmschäden bis hin zur Absicherung der Kreditraten der Baufinanzierung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit - mit dem Eigenheimpaket sind Sie auf der sicheren Seite.
Das Eigenheimpaket besteht aus 3 wählbaren Bausteinen:
- Wohngebäudeversicherung vom ersten Spatenstich bis zum Einzug
- Risikolebensversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung
- Sicherheit für Bauherren mit der BauschutzPolice
Mit der R+V Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihre neu erworbene oder neu gebaute Immobilie gegen den Fall der Fälle ab. Zu günstigen Konditionen und mit allen Sicherheiten, die Ihnen die R+V Wohngebäudeversicherung bietet.
Die R+V Wohngebäudeversicherung im Überblick:
- Versicherungsschutz zum ortsüblichen Neubauwert Ihres Wohngebäudes ohne Begrenzung durch eine Versicherungssumme
- Kostenübernahme im Schadenfall (z. B. Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten unbegrenzt)
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Schadens
- Ersatz von Darlehenszinsen nach Eintritt eines versicherten Schadenfalles bis max. 10.000 Euro und mit einer Dauer von bis zu 18 Monaten
- Beitragsfreie Feuer-Rohbauversicherung für max. 24 Monate
- Hilfe im Schadenfall durch Dienstleistungen rund um Gebäude und Inhalt, z. B. leistungsfähige Ersthilfe- und Notdienstorganisation
- 24-Stunden Schaden-Hotline
Wer sie besitzt, möchte sie nie wieder missen – die eigenen vier Wände. Doch ein Unglücksfall kann für die Angehörigen schnell zum finanziellen Fiasko werden. Stirbt der Alleinverdiener, droht im schlimmsten Fall sogar der Komplettverlust des eigenen Zuhauses.
Die R+V WohnTraum Police Familie schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Sorgen, die ein Todesfall nach sich ziehen kann.
Die R+V WohnTraum Police Familie im Überblick:
- Die R+V WohnTraum Police Familie ist eine Risikolebensversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung.
- Maßgeschneiderte Absicherung durch Wahl zwischen einer über die Laufzeit konstanten oder an ein Annuitätendarlehen angepassten Todesfallleistung.
- Bei Tod der versicherten Person wird die Versicherungsleistung fällig.
- Versicherungsschutz vom ersten Beitrag an.
- Erlebt die versicherte Person den Versicherungsablauf, erlischt der Vertrag ohne Auszahlung.
- Planungssicherheit durch einen überschaubaren laufenden Beitrag.
- Optional kann die Versicherung für zwei Personen abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme wird dann bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person fällig.
- Optional kann die Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit nach betriebsbedingter Kündigung erweitert werden, dies gibt Ihnen finanzielle Sicherheit und Flexibilität.
Die R+V-BauschutzPolice ist ein solides Versicherungspaket mit drei festen Komponenten. Sie bietet Bauherren umfassende Sicherheit, vom ersten Spatenstich bis zum Einzug. Die R+V-BauschutzPolice besteht aus einer Bauleistungsversicherung, einer Feuer-Rohbauversicherung und einer Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Die drei festen Komponenten der R+V-BauschutzPolice:
- Bauleistungsversicherung
schützt während der Bauzeit vor Kosten, die durch unvorhergesehene Beschädigungen, mutwillige Zerstörungen oder durch Diebstahl von eingebauten Teilen entstehen.
- Feuer-Rohbauversicherung
ersetzt während der Bauzeit Schäden am Rohbau, ausgelöst durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion. Bei Abschluss einer R+V-Wohngebäudeversicherung ist die Feuer-Rohbauversicherung bis zur Bezugsfertigkeit Ihres Wohnhauses (max. 24 Monate) beitragsfrei eingeschlossen.
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
schützt vor den Folgen, die sich für Bauherrn aus der gesetzlichen Haftungssituation ergeben können – vom Vertragsbeginn bis zur Bezugsfertigkeit.